Der Potentialausgleich

Ein Potentialausgleich ist notwendig, um einen Schutz vor einem Stromschlag durch Fehler (beispielsweise in elektrischen Geräten) zu bieten. Dieser Schutz durch den Potentialausgleich, auch allgemein als Erdung bekannt, ist in Deutschland nach DIN VDE 0100-410:2007-06 festgelegt. Die Dimensionierung von den erforderlichen Querschnitten für den Potentialausgleich sowie seine technische Ausführung ergeben sich aus der DIN VDE 0100-540:2012-06.

Merkmal eines Potentialausgleichs ist die elektrische gute Leitfähigkeit. Dadurch werden elektrisch unterschiedliche Potentiale minimiert. Elektrische Betriebsmittel und deren leitfähige Gehäuse werden mit einem geerdeten Schutzleiter und der Haupterdungsschiene in Verbindung gebracht. Ein Potentialausgleich kann neben dem Schutz vor einem elektrischen Schlag durch Fehler in Geräten oder der Elektrik, auch als Blitzschutz-Potentialausgleich ausgelegt sein. In Verbindung mit einer Blitzschutzanlage werden dann Durch- oder Überschläge, verursacht durch Blitzschläge, eliminiert.

Grundsätzlich muss jedes Gebäude über einen Potentialausgleich im Anschlussraum verfügen. An einer Haupterdungsschiene laufen Schutzleiter der Stromversorgung, Erdungsleiter und alle Schutzpotentialausgleichsleiter zusammen. Die nötige Verbindung zu dem Fundamenterder wird über den Erdungsleiter hergestellt. Bei fehlendem Fundamenterder (zum Beispiel bei älteren Gebäuden) besteht die Möglichkeit, alternative Erder nachzurüsten. Dies ist wichtig und vorgeschrieben, da bei der Wasserinstallation häufig auch Kunststoffrohre verwendet werden, welche nicht als Leiter benutzt werden können. Gasinnenleitungen dürfen grundsätzlich nicht als Potentialausgleichleiter benutzt werden. Ein durch Fehlerstrom bedingter Stromfluss kann an den widerstandsbehafteten Verbindungen zu einer Hitzeentwicklung sorgen, welche Beschädigungen der Gasleitungen nach ziehen kann. Dennoch gehört auch die Gasleitung zu den Leitungen, welche in den Hauptpotentialausgleich einzubeziehen ist.

Schutzpotentialausgleich

Als Schutzpotentialausgleich wird der Potentialausgleich zwischen allen fremden leitenden Teilen bezeichnet, welche sich in einem Gebäude befinden oder in ein Gebäude führen. Dazu gehören zum Beispiel Haupterdungsschienen, Klimaanlagen, metallene Rohre und Leitungen sowie im Handbereich von Personen vorhanden leitfähige Teile. Diese leitfähigen Teile werden in der Regel mittels Kupferleitungen mit der Haupterdungsschiene verbunden.

Potentialausgleich Prüfung

Nach der kompletten Installation des Potentialausgleichs muss dieser überprüft werden, um seine ordnungsgemäße Wirksamkeit sicherzustellen. Diese Prüfung findet vor Inbetriebnahme der elektrischen Anlage statt. Beginnend mit einer Sichtprüfung des Hauptpotentialausgleich und der Kontrolle, ob mit der Potentialausgleichsschiene auch alle Schutzleiter, Erder, metallene Gebäude- und Rohrleitungen und alle Hauptpotentialausgleichsleiter leitend und dauerhaft verbunden sind. Ferner wird mit einem Prüfstrom der Durchgangswiderstand gemessen. Dazu werden in der Regel Potentialausgleichprüfgeräte eingesetzt. Besonders in Krankenhäuser darf durch den Gebrauch medizinischer Gerätschaften an dem Menschen ein Potenzialausgleich nicht fehlerhaft sein.